„IGEL-Leistungen“
Individuelle Gesundheits Leistungen
Sind Leistungen die von Ersatzkassen und gesetzlichen Krankenkassen als nicht,
bzw. bedingt erstattungsfähig eingestuft sind, und die daher nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Patienten in Rechnung gestellt werden müssen, wenn Sie sie nach entsprechender Beratung durch den Arzt in Anspruch nehmen möchten. Auf Wunsch können Sie selbstverständlich die aktuelle GOÄ in der Praxis einsehen.
z.B.
Teilweise von den Krankenkassen übernommen wird:
- Bestimmung spezieller Laborwerte
(PSA, Schwangerschaftstest, Blutgruppe, HIV, ) - Laborbestimmung vor Ablauf der gesetzlich Abstandzeiten zwischen Vorsorgeuntersuchungen
Von den Krankenkassen werden im Regelfalle nicht übernommen:
- Atteste
z.B. Vor Aufnahme in ein Pflegeheim, Reiseunfähigkeit oder andere Anfragen privater Versicherungen - Therapien mit Eigenblut
- Leistungsdiagnostik (Laktatgesteuert)
- Reisemedizinische Beratungen und -Impfungen
- Sportmedizinische Untersuchungen
z.B. Tauchsport, Sporttauglichkeit vor Aufnahme in die SpoHo
Berufstauglichkeitsuntersuchungen, Fahrtauglichkeit etc. - Untersuchungen die für gesetzlich versicherte Menschen nur bei Erbringung durch „Gebietsärzte“ wie Kardiologen oder Gefäßchirurgen bezahlt werden (Langzeit EKG, Echokardiographie, Blutgefäßuntersuchungen … und vieles mehr … letztlich sogar Ruhe EKG, und das ist wirklich albern jemand dafür zum Kardiologen zu schicken)